Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 26
  1. #1
    Avatar von Segory
    Segory ist offline Foren Junkie
    Registriert seit
    27.11.2009
    Ort
    33014 Bad Driburg
    Alter
    26
    Beiträge
    485
    Bilder
    22
    Danke
    96
    Erhielt 46 Danke für 19 Beiträge

    Ausrufezeichen Sicherheit bei der Haltung von potentiell gefählichen Tieren

    ...viele nicht nur hier im Forum denken über die Haltung von Tieren mit einem hohen oder weniger hohen Gefahrenpotential nach.
    Bevor ich mich dazu entschied in meine Sammlung von Spinnen, Reptielien, Hundchen auch auf Skorpione zu spezifizieren, bei denen meines Erachtens auch bei mindergiftigen Arten ein hohes Gefahrenpotential ausgeht befasste ich mich mit der Sicherheit.
    Grund dafür waren nicht nur meine eigene Sicherheit sondern die meiner beiden Kinder 3Jahre und 4 Monate, meiner Frau und meines äusserst neugierigen Jungen Alaskian Huskys, sowie aller weiteren meiner weiteren Mitmenschen.

    Hierbei sollte man auch die in den Bundesländern vorgegebenen Gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
    Von vielen meiner Freunde und Bekannte stieß ich auf Unverständnis als sie davon hörten das ich mich mit der Haltung von gefährlichen Tieren beschäftigte.
    Bei allen Gegenargumenten sollte man jedoch auch wie bei anderen Terrarientieren einen wichtigen Aspekt nicht vergessen; ich denke das sich einige meiner Meinung anschließen werden wenn ich sage das eine private Haltung und Züchtung von gefährlichen Tieren sinnvoll und durchaus notwendig ist.
    Skurile Vorkommnisse aus den Bereich der Haltung und Züchtung von gefährlichen Tieren gibt es in den Medien zu genüge, so dass ich darauf nicht weiter eingehen möchte...
    Wenn eine gefährliche Cobra aus dem Terra in Nachbars Garten gelangt ist das sehr dubios und von Sicherheit kann hier nicht mehr gesprochen werden.

    Vor der Anschaffung sollte man also einige Präventivmaßnahmen treffen, und sich eingehend mit der Art die man halten möchte ausseinandersetzten. Hierzu zählen nicht nur die Haltungsparameter sondern auch die Gefahr die von diesem Tier ausgeht.
    Hierfür gibt es entweder Google oder aber auch hier im Forum Skorpione - Giftigkeit - Skorpionforen.eu nachschauen.
    Die Frage ist mein Terrarium sicher sollte nie aussen vor stehen.

    Vor meiner Anschaffung baute ich einen alten Wohnzimmerschrank so um das man meine Tierchen wunderbar betrachten und studieren kann, jedoch alle sicherheitsrelevanten Aspekte gegeben haben. Der Schrank ist so konzipiert das ich die Terrarien darin aufbewahren kann. Neben den Schlössern an den Terras selbst lässt sich jedes einzelne Abteil einzeln verriegeln. Durch eine sichere Plexiglasscheibe schaut man sicher in das Habiat der Tiere.
    Sollte es ein kleiner Krabbler aus welchen Grund auch immer das Terra zu verlassen, so sitzt er Fest hinter der Schranktür.
    Die Belüftung ist so konzipiert das sie praktisch hermetisch ist. Frischluft wird zugeführt sowie die Abluft abgeführt. Keines der Tiere schafft es den Schrank zu verlassen.
    Zusätzlich habe ich die Innenräume so isoliert das man hier sogar noch von einem Energiesparenden Aspekt sprechen kann. Licht ist gegeben und die Räume werden je nach Abteilung gleichmäßig beheizt.
    Die Temperaturen kann ich von Aussen kontrolieren und regel.

    Schreibt hier welche Sicherheitsmaßnahmen Ihr für das Zusammenleben mit euren Kleinen unternommen habt.

    Hier noch ein paar gesetzliche Bestimmungen für die Haltung potentiell gefährlicher Tiere in den Einzelnen Bundesländern:


    In allen Fällen sprechen wir hier vom Stafrecht, Zivielrecht und dem Ordnungswiedrigkeitsrecht.

    Die Regulierung der Haltung gefährlicher Tiere fällt unter das Sicherheitsrecht und liegt somit
    bei den Bundesländern.
    In deren Polizei- bzw. Sicherheits- und Ordnungsgesetzen finden sich Generalklauseln,
    welche die Polizei berechtigt, im Rahmen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit
    und Ordnung Einzelfallmaßnahmen zu ergreifen.
    Darüber hinaus haben einzelne Bundesländer eigene gesetzliche Regelungen bezüglich der
    Haltung von „Gift- und Gefahrtieren“ getroffen.
    Jedoch auch in Bundesländern in welchen keine Gesetze zur Haltung von Gefahrtieren
    vorliegen, können einzelne Kreise oder Kommunen eigene Verordnungen erlassen!

    Bayern und Baden-Würtenberg:
    a. Baden-Württemberg
    Für Baden-Württemberg gelten derzeit keine speziellen Regelungen zur Haltung gefährlicher
    Tiere.
    Lediglich vereinzelte Gemeinden haben selbstständig eigene Regelungen getroffen.
    b. Bayern
    Für Bayern ist die Haltung gefährlicher Tiere in Art. 37 des Gesetzes über das
    Landesstrafrecht und Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit
    (BayLStVG) geregelt.
    Die Haltung eines solchen Tieres bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
    Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße
    geahndet werden.

    genauer Laut:in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das durch § 10 des
    Gesetzes vom 14. November 2006 (GVBl. S. 1045) geändert worden ist, wird
    verordnet:
    § 1*
    Verbot der nichtgewerblichen Haltung
    gefährlicher Tiere wildlebender Arten
    (1) Die nichtgewerbliche Haltung von Tieren der in der Anlage aufgeführten
    Arten ist verboten.
    (2) Vom Verbot des Absatzes 1 kann die zuständige Behörde auf Antrag eine
    Ausnahme für die Haltung von Tieren der in Teil B der Anlage aufgeführten Arten
    zulassen, wenn
    1. gegen die Zuverlässigkeit der Tierhalterin oder des Tierhalters keine Bedenken
    bestehen,
    2. die Tierhalterin oder der Tierhalter über die für die Haltung der jeweiligen
    Tierart erforderliche Sachkunde verfügt,
    3. eine artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie eine angemessene
    Ernährung und Pflege des Tieres sichergestellt sind,
    4. gewährleistet ist, dass das Tier ausbruchsicher gehalten wird und sich andere
    Personen als die Tierhalterin oder der Tierhalter keinen Zugang zu
    dem Tier verschaffen können,
    5. bei der Haltung eines Tieres einer giftigen Art die Tierhalterin oder der
    Tierhalter geeignete Gegenmittel (Seren) in ausreichender Menge und gebrauchsfähigem
    Zustand und Behandlungsempfehlungen bereithält,
    6. keine Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, durch die
    Haltung des gefährlichen Tieres werde die öffentliche Sicherheit oder
    Ordnung gefährdet.
    (3) Die Ausnahme nach Absatz 2 ist unter Bedingungen zuzulassen oder mit
    Auflagen zu verbinden, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit
    oder Ordnung erforderlich ist. Auflagen können auch nachträglich angeordnet
    werden. Die Ausnahme ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen und unter dem
    Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen.
    (4) Die Ausnahme nach Absatz 2 wird unbeschadet tierschutzrechtlicher,
    tierseuchenrechtlicher, natur- und artenschutzrechtlicher sowie anderer Rechtsvorschriften,
    die das Halten von Tieren regeln, erteilt.
    Datum: Verk. am 18. 1. 2007, GVBl. S. 4
    § 1 Abs. 2: Neugef. durch Art. I Nr. 1 Buchst. a d. VO v. 12. 1. 2010, GVBl. S. 6
    § 1 Abs. 3 Satz 3: Geänd. durch Art. I Nr. 1 Buchst. b d. VO v. 12. 1. 2010, GVBl. S. 6
    § 2*
    Abgabe gefährlicher Tiere wildlebender Arten
    (1) Die Abgabe eines Tieres der in Teil A der Anlage aufgeführten Arten zur
    nichtgewerblichen Haltung in Berlin ist verboten. Tiere der in Teil B der Anlage
    aufgeführten Arten dürfen zur nichtgewerblichen Haltung in Berlin nur an
    Personen abgegeben werden, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 1 Absatz
    2 besitzen.
    (2) Bei Abgabe eines Tieres der in der Anlage aufgeführten Arten hat die abgebende
    Person das abgegebene Tier, das Abgabedatum sowie den Namen und
    die Wohnanschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters zu dokumentieren.
    Die entsprechenden Unterlagen sind fünf Jahre lang aufzubewahren.



    Hessen:

    Hessisches Gesetz
    über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
    (HSOG)
    in der Fassung vom 14. Januar 2005
    § 43a
    Halten gefährlicher Tiere
    (1) Die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art ist
    verboten. Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch
    Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig
    von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind. Die Bezirksordnungsbehörde kann
    auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Halterin oder der Halter ein
    berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist. Ein berechtigtes Interesse kann für die
    Haltung zum Zwecke der Wissenschaft oder Forschung oder für vergleichbare Zwecke
    angenommen werden.
    (2) Das Verbot nach Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits
    gehaltene gefährliche Tiere einer wild lebenden Art, wenn die Haltung durch die Halterin
    oder den Halter bis spätestens zum 30. April 2008 der Bezirksordnungsbehörde schriftlich
    angezeigt wird. Satz 1 gilt entsprechend für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots
    nach Abs. 1 Satz 1 bereits erzeugte Nachkömmlinge.
    (3) Die §§ 11 bis 43 bleiben unberührt.
    (4) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dem Verbot nach Abs. 1 Satz 1
    zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro
    geahndet werden. Tiere, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, und Gegenstände, die
    zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, können
    eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19.
    Februar 1987 (BGBl. I S. 603), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2007 (BGBl. I S.
    1786), ist anzuwenden. Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über
    Ordnungswidrigkeiten ist die Bezirksordnungsbehörde.


    Mecklenburg-Vorpommern:

    Nds.GVBl. S.344), geändert durch Verordnung vom 13. April 1984 (Nds.GVBl. S.114),
    außer Kraft.
    Anlage (zu § 2 Satz 1)
    Dem § 2 Satz 1 unterfallen
    1. von den Großkatzen
    a. der Löwe (Panthera leo),
    b. der Tiger (Panthera tigris),
    c. der Leopard oder Panther (Panthera pardus),
    d. der Schneeleopard (Panthera uncia) und
    e. der Jaguar (Panthera onca);
    2. der Puma (Felis concolor );
    3. alle Arten Luchse (Lynx);
    4. der Serval (Felis s. Leptailurus serval);
    5. der Gepard (Acinonyx inbatus);
    6. der Nebelparder {Neofelis nebulosa);
    7. der Ozelot (Felis pardalis);
    8. die Affen (Primates), ausgenommen Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen
    (Callithricidae);9. der Wolf (Canis lupus);
    10. von den Bären
    a. der Braunbär (Ursus arctos),
    b. der Grizzlybär (Ursus horribilis),
    c. der Schwarzbär oder Baribal (Ursus s. Euarctos americanus),
    d. der Eisbär (Ursus s. Thalarctos maritimus),
    e. der Kragenbär (Ursus thibetanus),
    f. der Lippenbär (Melursus ursinus),
    g. der Malaienbär (Helarctos malayanus) und
    h. der Brillenbär (Tremarctos ornatus);
    11. alle Arten der Echten Krokodile (Crocodylidae);
    12. alle Arten der Alligatoren und Kaimane (Alligatoridae) und
    13. der Gavial (Gavialis gangeticus).

    Nordrhein-Westfalen
    Für Nordrhein-Westfalen gelten derzeit keine speziellen Regelungen zur Haltung gefährlicher
    Tiere.
    Allerdings gibt es in einigen Gemeinden eine Anmelde- bzw. eine Genehmigungpflicht.
    k. Rheinland-Pfalz
    In Rheinland-Pfalz gilt die Generalklausel.
    l. Saarland
    Für das Saarland gelten derzeit keine speziellen Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere.
    m. Sachsen
    Für Sachsen gelten derzeit keine speziellen Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere.
    Allerdings gibt es in einigen Gemeinden eine Anmelde- bzw. eine Genehmigungspflicht.
    n. Sachsen-Anhalt
    In Sachsen-Anhalt galt von 1993 bis 2005 eine Verordnung über die Gefahrtier-Haltung, diese
    ist jedoch außer Kraft seit 2005.
    Ersatz gab es keinen.
    Es gelten die Generalklausel und ggf. Regelungen einzelner Kommunen.
    o. Schleswig-Holstein
    In Schleswig-Holstein besteht ein Halteverbot von gefährlichen Tieren wild lebender Arten.
    Ausnahmen sind möglich.
    Gesetzestext:
    Gesetz zum Schutz der Natur
    (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG)
    Vom 24. Februar 2010
    §29
    Haltung gefährlicher Tiere
    Die Haltung von Tieren wild lebender Arten, die Menschen lebensgefährlich werden können,
    insbesondere von Tieren aller großen Katzen- und Bärenarten, Wölfen, Krokodilen und
    Giftschlangen ist unzulässig. Die zuständige Naturschutzbehörde kann Ausnahmen zulassen.

    (juris GmbH - Automatische Weiterleitung
    %C2%A7+29&psml=bsshoprod.psml&max=true)

    Thüringen

    In Thüringen gilt die Generalklausel, jedoch gibt es eigenständige Regelungen einiger
    Kommunen!


    in allem gilt,Bei bereits vorhandenen Tieren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung besteht
    Bestandsschutz, sofern diese Tiere rechtzeitig gemeldet worden sind.
    Eine Weiterzucht ist mit diesen Tieren jedoch verboten.


    Rechtschreibfehler sind bewusst gewollt und unterliegen dem Copieright!!

    Quellen: http://www.spiderwheel.com/IGGS/deu/bestimmung.pdf
    Aus der Klinik für Fische und Reptilien
    der Tierärztlichen Fakultät
    der Ludwig-Maximilians-Universität München
    Kommissarischer Vorstand: Prof. Dr. R. Korbel aus Gefährliche Tiere in Menschenhand
    Geändert von Segory (12.02.2011 um 14:41 Uhr) Grund: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
    Nicht Sprüche sind es, woran es fehlt; die Bücher sind voll davon. Woran es fehlt, sind Menschen, die sie anwenden.


    Gruß der Segory

  2. Die folgenden 12 Benutzer sagen danke zu Segory für diesen nützlichen Beitrag.

    bruthus (12.02.2011), Gatschman (14.02.2011), lynix (17.06.2011), Maschellodioma (13.02.2011), MichaelSB82 (05.10.2011), MrDidgman (15.05.2011), NCS (16.02.2011), PandinusFREAK (21.02.2011), Robert (15.02.2011), Sam Fischer (15.04.2012), Schattenjaeger_01 (13.02.2011), Xenomorph (14.02.2011)

  3. #2
    Avatar von bruthus
    bruthus ist offline Orakel
    Registriert seit
    12.07.2008
    Ort
    Württemberg
    Alter
    25
    Beiträge
    6.238
    Bilder
    51
    Danke
    84
    Erhielt 148 Danke für 99 Beiträge
    Hallo Andreas

    Sehr Interessant zu lesen, vllt öffnet das dem ein oder anderen vllt die Augen!

    Weiter so,.

    Grüße bruthus

    Wenn es einen Glauben gibt, der Berge versetzen kann, so ist es der Glaube an die eigene Kraft
    Der Schlüssel zum Erfolg ist Geduld
    Jeder ist seines Glückes Schmied
    Nichts ist für die Ewigkeit/Lebe den Moment

  4. #3
    Avatar von Segory
    Segory ist offline Foren Junkie
    Registriert seit
    27.11.2009
    Ort
    33014 Bad Driburg
    Alter
    26
    Beiträge
    485
    Bilder
    22
    Danke
    96
    Erhielt 46 Danke für 19 Beiträge
    Das versuche ich damit zu bezwecken...
    Hoffentlich lesen einige vorher und denken dann drüber nach...

    Werde demnächst nochmal den Bau eines solchen "Sicherheitsschrankes" anstreben und werde versuchen das hier genau zu dokumentieren...
    (dieses Mal wirde es genauer und besser Dokumentiert und ich lasse mir nicht all zu viel Zeit!!!! )
    Geändert von Segory (12.02.2011 um 20:50 Uhr)
    Nicht Sprüche sind es, woran es fehlt; die Bücher sind voll davon. Woran es fehlt, sind Menschen, die sie anwenden.


    Gruß der Segory

  5. #4
    Cypher ist offline Routinier
    Registriert seit
    08.02.2011
    Alter
    26
    Beiträge
    205
    Danke
    3
    Erhielt 18 Danke für 12 Beiträge
    Hey,

    na das nenn ich mal einen sinnvollen thread.
    Aufgrund unserer 6 Wochen alten Tochter beschäftige ich mich seit geraumer Zeit auch mit dem Sicherheitsaspekt und werde spätestens sobald sie das Laufen bzw Krabbeln anfängt alle Terrarien mit einem Schloss versehen!?
    Auf deinen Sicherheitsschrank bin ich allerdings schon sehr gespannt.
    Vllt könntest du 1-2 Fotos von deinem aktuellem Posten damit man schonmal einen kleinen Eindruck bekommt?!


    Mfg
    Sascha

  6. #5
    Avatar von Segory
    Segory ist offline Foren Junkie
    Registriert seit
    27.11.2009
    Ort
    33014 Bad Driburg
    Alter
    26
    Beiträge
    485
    Bilder
    22
    Danke
    96
    Erhielt 46 Danke für 19 Beiträge
    In meiner Galerie siehst du einige... auch meinen Brutschrank... hab momentan keine Kamera hier... aber Bilder folgen in jedem Fall noch weitere Das ist dieser große Eichenschrank...
    Ich finde mit Kindern oder grösseren Haustieren sollte man immer an Sicherheit denken, finde ich aber gut das ich etwas bezwecken konnte... Vieleicht geben dir die Fotos ja schon mal nen paar Idenn schau mal rein
    Nicht Sprüche sind es, woran es fehlt; die Bücher sind voll davon. Woran es fehlt, sind Menschen, die sie anwenden.


    Gruß der Segory

  7. #6
    Avatar von U47
    U47
    U47 ist offline Lebende Foren Legende
    Registriert seit
    28.06.2010
    Ort
    sollte sich ändern...
    Beiträge
    924
    Bilder
    16
    Danke
    57
    Erhielt 123 Danke für 77 Beiträge
    Sicherheit ist bestimmt vor allem dann ein wichtiger Faktor, wenn Kinder im Hause sind.

    Da bei mir und meiner Freundin 2 Erwachsene am Werke sind, begnüge ich mich im Bezug auf die Sicherheit mit normalen Terrarienschlössern für die Schiebetüren oder eben Falltürterrarien, die bekommen die Tiere ohnehin niemals auf.

    An der Vorderkante das Substrat etwas niedriger halten sollte das zu schnelle Ausbüchsen eines Tieres verhindern, falls man mal im Terra hantieren muss (von diesem Aspekt her bevorzuge ich die Schiebetür, weil sie einfach praktischer ist, da ich beide Hände frei habe).

    Der Bau des Sicherheitsschrankes ist trotzdem sehr interessant, obwohl das für mich einstweilen kein Thema ist.

    Mfg
    Bernhard
    Es gibt Leute, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld.

  8. #7
    Cypher ist offline Routinier
    Registriert seit
    08.02.2011
    Alter
    26
    Beiträge
    205
    Danke
    3
    Erhielt 18 Danke für 12 Beiträge
    Moin,

    @Segory: Also was man so sehen kann von deinem Schrank sieht echt Interessant aus. Hätte ich mir "schlimmer" vorgestellt vor allem weil man das ganze ja dann durch 2 Scheiben betrachtet. Aber gefällt mir echt gut.
    Was mich noch interessieren würde ist wie du das mit der hermetischen Belüftung gemacht hast aber da wirst du ja bestimmt noch drauf eingehen wenn du den neuen baust


    Mfg
    Sascha

  9. #8
    Avatar von Segory
    Segory ist offline Foren Junkie
    Registriert seit
    27.11.2009
    Ort
    33014 Bad Driburg
    Alter
    26
    Beiträge
    485
    Bilder
    22
    Danke
    96
    Erhielt 46 Danke für 19 Beiträge
    Leider kann man das mit der Belüftung nur schlecht erklären da hiervon keine Fotos vorhanden sind und die Hauptbestandteile der Belüftung fest in den Seitenteilen verbaut sind....
    Aber sobad ich mit dem Bau des neuen Schrankes beginne werde ich das ganz genau hier dokumentieren...
    Nicht Sprüche sind es, woran es fehlt; die Bücher sind voll davon. Woran es fehlt, sind Menschen, die sie anwenden.


    Gruß der Segory

  10. #9
    Avatar von Robert
    Robert ist offline Administrator
    Registriert seit
    27.04.2006
    Ort
    Mayen
    Alter
    31
    Beiträge
    5.764
    Bilder
    17
    Danke
    73
    Erhielt 255 Danke für 124 Beiträge
    Hallo,

    schöner Beitrag! Daher nun Sticky!

    Grüße
    Robert

  11. #10
    Avatar von Schattenjaeger_01
    Schattenjaeger_01 ist offline Administrator
    Registriert seit
    10.01.2009
    Ort
    1. schwäbisch Sibirien 2. Stadtallendorf
    Alter
    36
    Beiträge
    12.292
    Bilder
    260
    Danke
    387
    Erhielt 1.117 Danke für 681 Beiträge
    Hallo,

    um das oben gesagte "legal" (Copyright) zu machen sowie zurückgehaltene Informationen weiterzugeben (weitere Bundesländer und Gesetzestexte), hier das Originaldokument zum Nachlesen:

    Rechtliche Bestimmungen

    Es ist gleichzeitig auch die Quelle.

    MfG
    M.

    An der Anzahl der Neider erkennt man seine Fähigkeiten
    Niveau ist keine Hautcreme
    aktuelle Abgabeliste: >>Skorpione<<

  12. Die folgenden 4 Benutzer sagen danke zu Schattenjaeger_01 für diesen nützlichen Beitrag.

    baeda1973 (01.07.2011), Cheelo (15.02.2011), NCS (16.02.2011), Segory (15.02.2011)

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Sicherheit von Heimchendosen
    Von Piondragi im Forum Skorpione - allgemeine Themen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 12.11.2011, 01:02
  2. Anschaffungen zur Sicherheit
    Von Segory im Forum Anschaffung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.05.2010, 13:23
  3. Was machen mit verstorbenen Tieren
    Von Kali im Forum Skorpione - allgemeine Themen
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 28.03.2008, 09:57

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

Unsere Regeln

Die eingesandten Bilder und Beiträge unterliegen dem Verantwortungsbereich der jeweiligen Urheber,
alle anderen Inhalte sind © 2006-2012, Skorpionforen.eu.
Powered by SKF-Server